Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Aufnahme in die Klassenstufe 5 werden in der Regel mindestens drei Klassen gebildet.
In der Klassenstufe 7 werden durch Mischung der aus dem luxemburgischen Schulsystem kommenden, neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit den Schülerinnen und Schülern der vorhandenen Klassen in der Regel mindestens vier Klassen neu gebildet.
Von den Absätzen 1 und 2 kann nur abgewichen werden, wenn die Schulaufsichtsbehörde, das zuständige luxemburgische Ministerium und der Schulträger dies vereinbaren.
Bei der Klassenbildung wird eine Schülerrichtzahl von 27 zugrunde gelegt.
Übersteigt die Gesamtzahl der Anmeldungen die Aufnahmefähigkeit, so werden Auswahlverfahren durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten sind bei der Anmeldung hierauf hinzuweisen.