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Der gymnasiale Bildungsgang schließt mit der Abiturprüfung ab.
Für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife gilt die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland.
Das Großherzogtum Luxemburg ist in der Abiturprüfungskommission mit einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Sie oder er ist für die Zuerkennung des Diplôme de fin détudes secondaires, das gleichzeitig mit der allgemeinen Hochschulreife erworben wird, und für die Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses zuständig.