Verordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Die Schule führt ein Dienstsiegel des Schulträgers. Sie kann daneben ein von dem zuständigen Ministerium des Großherzogtums Luxemburg zur Verfügung gestelltes Siegel verwenden. Abschnitt X Schlussvorschriften
§ 57 DtLuxSchulLyzV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen