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Ziel der Verordnung ist, Einträge von Nitrat in Grundwasserkörper aus landwirtschaftlich genutzten Flächen zu reduzieren.
Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat regelt diese Verordnung
die Abgrenzung der Gebiete von mit Nitrat belasteten Grundwasserkörpern nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Düngeverordnung in Verbindung mit § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AW Gebietsausweisung - AVV GeA) vom 10. August 2022 (BAnz AT 16.08.2022 B2),
die für diese Gebiete geltenden zusätzlichen Anforderungen nach § 13a Absatz 3 der Düngeverordnung,
die Anforderungen in anderen als den ausgewiesenen Gebieten nach § 13a Absatz 7 der Düngeverordnung.
Die belasteten Gebiete nach Absatz 2 Nummer 1 sind in den Anlagen 1 bis 3 grafisch dargestellt. Die konkret betroffenen Flurstücke sind in der Anlage 4 aufgeführt. Die Daten über diese Gebiete werden von dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium geführt sowie auf Datenträger und archiviert gesichert niedergelegt. Sie stehen zusätzlich im Geoportal des Saarlandes (https://geoportal.saarland.de/) zur Verfügung.