DVO-JuSchG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 DVO-JuSchGSitz der Prüfstelle für jugendgefährdende MedienVerordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes Eingangsformel§ 2 Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn.