Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für jedes Familienzentrum im Sinne des § 42 Absatz 1 gewährt das Land dem Jugendamt einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr; im Kindergartenjahr 2026/2027 beträgt der Zuschuss 25 270,73 Euro. Im Einzelfall können auch Einrichtungen von Verbünden nach § 42 Absatz 2 die Förderung nach Satz 1 erhalten, auch wenn sie keine Tageseinrichtung für Kinder sind. Die §§ 37 und 38 Absatz 1 Satz 2 gelten entsprechend.
Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Vorschlag des Jugendamtes und der jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegten Höchstgrenzen an dem Verfahren für das vom Land anerkannte Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ teilnehmen, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr; im Kindergartenjahr 2026/2027 beträgt der Zuschuss 25 270,73 Euro. Die Landesregierung legt die Verteilung der in das Verfahren aufzunehmenden Einrichtungen auf die Jugendämter fest. Die Verteilung kann sich nach der Zahl der Kinder im Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kinder in der gewählten Altersgruppe in Nordrhein-Westfalen oder nach der sozialen Belastung im Jugendamtsbezirk richten. Im Einzelfall kann der Zuschuss ein weiteres Kindergartenjahr gewährt werden. Die §§ 37 und 38 Absatz 1 Satz 2 gelten entsprechend.
Der jährliche Zuschuss nach Absatz 1 beträgt im Kindergartenjahr 2026/2027 1 401,26 Euro pro Kind. Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von…
Für diejenigen Kindertageseinrichtungen, die Kita-Helferinnen und Kita-Helfer zur Unterstützung bei nichtpädagogischen Aufgaben in den Kindertageseinrichtungen…
Der Zuschuss beträgt je Jugendamt im Kindergartenjahr 2027/2028 mindestens 54 461 Euro.
Das Land stellt für Angebote zur Flexibilisierung nach Absatz 1 jährlich landesweit Mittel zur Verfügung; im Kindergartenjahr 2026/2027 beträgt die Höhe der…
Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls nach Absatz 1 gewährt das Land dem Jugendamt pro Kindergartenjahr einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 8,62 Prozent der…
Einen Zuschuss in Höhe von 4 500 Euro jährlich pro belegten Platz erhält jedes Jugendamt für diejenigen Kindertageseinrichtungen, die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.