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Die Pflichtversicherung nach § 1 Absatz 4 ÖbVIG NRW ist zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ergebenden Haftpflichtgefahren abzuschließen und aufrecht zu erhalten.
Die Höhe der Versicherungssumme hat sich nach dem Geschäftsumfang und der Art der überwiegend zu erledigenden Anträge zu bemessen. Die Mindestdeckungssumme pro Schadensfall muss 1 500 000 Euro für Personenschäden sowie 500 000 Euro für Sach- und Vermögensschäden betragen. Dabei müssen für beide Risiken mindestens zwei Schadensfälle pro Versicherungsjahr abgesichert sein. Die Nachhaftungsversicherung muss mindestens für den Zeitraum von dreißig Jahren nach Erlöschen der Bestellung sichergestellt sein.
Bei Kooperationen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 ÖbVIG NRW gilt Absatz 2 für jeden einzelnen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Sobald der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die Pflichtversicherung abgeschlossen hat, ist der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Versicherungsscheins mit Angaben zu den Höhen der Versicherungssummen, der Anzahl der versicherten Fälle pro Jahr, der Nachhaftungsdauer und der Höhe der Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall vorzulegen.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat die Änderung der Versicherungssumme, den Wechsel des Versicherers und eine Kündigung der Versicherung der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen und einen Nachweis gemäß Absatz 4 vorzulegen.
Die zuständige Stelle, an die der Versicherer Anzeigen nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, zu richten hat, ist die Aufsichtsbehörde.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben sich gegen Haftpflichtgefahren, die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergeben, entsprechend…
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dafür zu sorgen, dass die für ihn auf Grund dieses Gesetzes geltenden Berufspflichten auch von durch ihn…
Das Bestehen der Versicherung ist gegenüber der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherers…
Die ordnungsgemäße Berufsausübung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ist nach § 15 Absatz 3 ÖbVIG NRW nicht mehr gewährleistet, wenn die…
Die zur Deckung der sich aus der Tätigkeit der Gesellschaft ergebenden Haftpflichtgefahren erforderliche Berufshaftpflichtversicherung ist für die Dauer der…
die nähere Ausgestaltung der in § 33 Absatz 2 Nummer 5 enthaltenen Haftpflichtversicherungspflicht, in der die Festsetzung einer Mindestversicherungssumme, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.