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1Die Aufgaben des Zweckverbands werden von den Mitgliedern durch Entgelte finanziert, deren Höhe sich nach den zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe für das einzelne Mitglied entstehenden Kosten richtet. 2Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. 3Die Entgelte sollen kostendeckend sein. 4Für Leistungen, die zur Erfüllung von E-Government-Aufgaben für alle Mitglieder einheitlich vorgehalten oder erbracht werden, kann ein Grundentgelt erhoben werden. 5§ 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit bleibt unberührt. 6Das Nähere regelt die Verbandssatzung. Abschnitt 5 Schlussvorschriften