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Der Anpassungslehrgang dient dazu, die im Vergleich zwischen vorhandener und geforderter Lehramtsqualifikation fehlenden Qualifikationen zu erwerben.
Der Anpassungslehrgang umfasst die Ausübung des Berufs als Lehrkraft in einem der nachgewiesenen Berufsqualifikation entsprechenden Lehramt an einer öffentlichen Schule im Saarland unter der Verantwortung der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars oder einer von ihr oder ihm beauftragten Person und geht, soweit erforderlich, mit einer berufsbegleitenden Zusatzausbildung einher.
Der Anpassungslehrgang kann auch die Verpflichtung enthalten, festgestellte wesentliche Unterschiede hinsichtlich fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer oder bildungswissenschaftlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen durch die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen an Hochschulen oder an saarländischen Einrichtungen der Lehrkräftefortbildung auszugleichen. Die Entscheidung hierüber trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.