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Für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen wird der eGo-Service-Saar GmbH die Aufgabe übertragen, als Identifizierungsdiensteanbieter eine Infrastrukturkomponente für die Identifizierung mittels des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes und nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes zur behördenübergreifenden Nutzung bereitzustellen und zu betreiben.
Die eGo-Service-Saar GmbH unterrichtet die zuständige oberste Landesbehörde fortlaufend über ihre Aufgabenwahrnehmung. § 5 des Gesetzes über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren bleibt unberührt. Verwaltungsakte sind in diesem Zusammenhang nicht zu erlassen.