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Der Verwaltungsverband „Mosel“ wird aufgelöst.
Für die Abwicklung des Verbandes und die Haftung der Mitgliedsgemeinden gelten die §§ 29 und 30 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Juli 1996 (SächsGVBl. S. 281, 283).
die Abwicklung im Falle der Auflösung des Verwaltungsverbandes.
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Südwestsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes…
Verwaltungsgemeinschaften und gemeinsame Verwaltungsämter in der Planungsregion Westsachsen, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Gesetzes über Kommunale…
die Gemeinde Mosel,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.