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Die Erlaubnisbehörde übt die Aufsicht aus (Aufsichtsbehörde).
Die Aufsicht erstreckt sich auf die Erfüllung der eisenbahnrechtlichen Bestimmungen und Anweisungen, auf die Sicherheit des Betriebs und den Schutz gegen schädliche Einwirkungen der Anlagen und des Betriebs.
Die Aufsichtsbehörde kann von dem Unternehmen erforderliche Meldungen und Auskünfte verlangen. Sie ist berechtigt, die Anlagen und den Betrieb zu besichtigen oder durch Beauftragte besichtigen zu lassen.