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Die Aufsichtsbehörde hat darüber zu wachen, dass die eisenbahnrechtlichen Bestimmungen und Anweisungen eingehalten werden.
Die Aufsicht umfasst die Überwachung des Baus, der Unterhaltung des Betriebs, der Betriebsmittel, der maschinellen Anlagen und der Hilfseinrichtungen des Verkehrs sowie der Finanzlage des Unternehmens.
Die Aufsichtsbehörde kann von dem Eisenbahnunternehmen erforderliche Meldungen und Auskünfte verlangen. Sie ist berechtigt, das Unternehmen, die Anlagen und den Betrieb zu besichtigen oder durch ihre Beauftragten besichtigen zu lassen.
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.