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Die Höhe des Urlaubsgeldes beträgt für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen E bis E 1 18 Euro, der Entgeltgruppen E 2 bis E 4 23 Euro, der Entgeltgruppen E 5 bis E 7 26 Euro, der Entgeltgruppen E 8 bis E 10 34 Euro, der Entgeltgruppen E 11 bis E 12 41 Euro je Urlaubstag. Der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsgeldes entsteht jeweils erst im Anschluss und entsprechend dem Umfang des verwirklichten Urlaubsanspruches. Die Auszahlung kann anteilig, unter Berücksichtigung der betrieblichen Abrechnungszeiträume erfolgen.