Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Wahlen sind geheim. Sie können offen erfolgen, wenn alle Wahlberechtigten dem zustimmen.
Die Eltern einer Schülerin oder eines Schülers haben zusammen nur eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts und die Beschlussfassung auf schriftlichem Wege ist nicht zulässig.
Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
1Bei Wahlen und Abstimmungen in den Elternversammlungen der Klasse oder Unterrichtsgruppe (Kerngruppe) haben die Erziehungsberechtigten zwei Stimmen, auch wenn…
Die Wahl ist nur gültig, wenn ein Fünftel der Kinder, die die Einrichtung besuchen, durch Erziehungsberechtigte vertreten ist; eine Briefwahl kann zugelassen…
„(2) Wahlberechtigt sind die Eltern jeder Schülerin und jedes Schülers der Klasse. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, ausgenommen
1Wahlen nach diesem Gesetz sind nur gültig, wenn mindestens die Hälfte, bei Landeseltern- und Landesschülervertretungen ein Drittel der Wahlberechtigten daran…
Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.