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Die Prüfungsarbeiten werden in jedem Fach von den beiden Fachprüfern/Fachprüferinnen unabhängig voneinander korrigiert und benotet; der/die Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt, wer von ihnen Erst- und Zweitkorrektor/Erst- und Zweitkorrektorin ist.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren/Korrektorinnen voneinander ab, so wird die Note vom/von der Vorsitzenden der Prüfungskommission festgesetzt; er/sie kann vor seiner/ihrer Entscheidung weitere Fachlehrer/Fachlehrerinnen hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Erst- und Zweitkorrektor/Erst- und Zweitkorrektorin bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Fall des Absatzes 2 bestätigt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission zusätzlich die durch ihn/sie festgesetzte Note. Abschnitt III Mündliche Prüfung