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Die Prüfungsarbeiten werden in jedem Fach von den beiden Fachprüfern unabhängig voneinander korrigiert und benotet; der Vorsitzende der Prüfungskommission bestimmt, wer von ihnen Erst- und Zweitkorrektor ist.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren voneinander ab, so wird die Note vom Vorsitzenden der Prüfungskommission festgesetzt; er kann vor seiner Entscheidung weitere Fachlehrer hinzuziehen.
Die Note (Wortzensur) und gegebenenfalls eine Begründung werden auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Erst- und Zweitkorrektor bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Fall des Absatzes 2 bestätigt der Vorsitzende der Prüfungskommission zusätzlich die durch ihn festgesetzte Note.