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Die Zulassung zur Prüfung ist bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember eines jeden Jahres schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung bei der Schulaufsichtsbehörde[2] zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
ein eigenhändig unterzeichnetes Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr ist,
eine öffentlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife,
Angaben über Umfang und Art der Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung,
eine Erklärung über alle bisherigen Versuche, die Ergänzungsprüfung in dem gewünschten Fach abzulegen, oder eine Erklärung, dass der Bewerber/die Bewerberin sich bisher keiner derartigen Prüfung unterzogen und auch keine Zulassung beantragt hat.
Über die Zulassung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde[2]. Sie teilt dem Bewerber/der Bewerberin die Zulassung unter Angabe des Ortes und des Termins der schriftlichen Prüfung schriftlich mit. Wird dem Zulassungsantrag nicht stattgegeben, so ist dies dem Bewerber/der Bewerberin vor dem Termin der schriftlichen Prüfung unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.