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Die Zulassung zur Prüfung ist bis zum 1. Dezember des der Prüfung vorausgehenden Jahres schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges,
eine Meldebestätigung der zuständigen Meldebehörde neuesten Datums als Bescheinigung des Hauptwohnsitzes sowie eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Abschrift der Geburtsurkunde,
ein eigenhändig unterzeichnetes Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr ist,
amtlich beglaubigte Ablichtungen oder Abschriften der Abgangs- und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und beruflichen Schulen,
Angaben und Nachweise über die inhaltliche Vorbereitung auf die Prüfung in den einzelnen Prüfungsfächern,
eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, dass er/sie noch kein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife besitzt,
eine Erklärung über alle bisherigen Versuche, die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben, oder eine Erklärung, dass sich der Bewerber/die Bewerberin bisher keiner derartigen Prüfung unterzogen und auch keine Zulassung beantragt hat,
eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin,
welche zwei Fächer er/sie gemäß § 60 als schriftlich und mündlich zu prüfende E-Fächer (1. und 2. Prüfungsfach) wählt,
welche zwei Fächer er/sie gemäß § 60 als weitere schriftlich und mündlich zu prüfende Fächer (3. und 4. Prüfungsfach) wählt,
welche vier Fächer er/sie gemäß § 60 als nur mündlich zu prüfende Fächer wählt.
Über die Zulassung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Sie teilt dem Bewerber/der Bewerberin die Zulassung unter Angabe des Ortes und des Termins der schriftlichen Prüfung schriftlich mit; der Bescheid ergeht spätestens zwei Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung. Wird dem Zulassungsantrag nicht stattgegeben, so ist dies dem Bewerber/der Bewerberin spätestens zwei Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.