§ 6 Abs. 1 G Artikel 29 Abs. 7Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 23 RsprEinhGGesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 25 EhfGEntwicklungshelfer-Gesetz
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 42 G Artikel 29 Abs. 6Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 4 FrHfDEG/DUGGesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des seiner Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.