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Zuständige Stelle für die nach § 7d Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes zu erteilenden Bescheinigungen sind
für den Bereich Wasserwirtschaft, Abfallbeseitigung und Immissionsschutz (§ 7d Abs. 3 Nr. 1 Buchstaben a bis e und Nr. 2 EStG) das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz,
für Betriebe, die der Bergaufsicht unterstehen, das Bergamt.