Vereinbarung des Landes mit der Pfälzischen Landeskirche und Evangelischen Kirche im Rheinland über die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts Vom 27. Mai 1968
Personen, die sich in der Ausbildung zum Pfarrer bzw. zum Katecheten befinden, können unter Anleitung eines Mentors übungsweise unterrichten.
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