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Katecheten, die an berufsbildenden Schulen beschäftigt werden, müssen das von den Evangelischen Landeskirchen eingerichtete Oberseminar für katechetischen Dienst an Berufsschulen in Düsseldorf oder ein von den Kirchen im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkanntes Institut besucht und nach abgelegter Abschlussprüfung ein von der zuständigen kirchlichen Stelle ausgestelltes Zeugnis über die Eignung für die Erteilung des Religionsunterrichts an berufsbildenden Schulen erhalten haben.
Katecheten, die keine Ausbildung nach Absatz 1 haben, die aber bereits am 1. Januar 1966 Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen hauptamtlich erteilt und sich nach übereinstimmenden Urteilen der Kirche und der Schulaufsichtsbehörde bewährt haben, stehen Katecheten nach Absatz 1 gleich.