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Der Kommunale Abfallentsorgungsverband Saar (KABV) und der Abwasserverband Saar (AVS) werden zu dem Zweckverband „Entsorgungsverband Saar“ (EVS) zusammengeschlossen.
Der EVS ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Saarbrücken. Er hat das Recht, Beamtinnen und Beamte zu ernennen.
Mitglieder des EVS sind die Gemeinden des Saarlandes. Das Verbandsgebiet ist das Saarland.
Soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Verbandsvorstehers die Geschäftsführung und an die Stelle des Verbandsrates der Aufsichtsrat tritt.