§ 7 Abs. 2 AAVG NRWGesetz über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten Nordrhein-Westfalen
Verbandsorgane sind die Delegiertenversammlung, der Vorstand und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
§ 13 Abs. 2 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Verbandsorgane sind die Delegiertenversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.
§ 46 Abs. 1 WVGGesetz über Wasser- und Bodenverbände
Organe des Verbands sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand. Die Satzung kann bestimmen, daß der Verband anstelle der…