§ 127 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 ÖkoKennzVVerordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 Abs. 1 StrVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 8 Abs. 1 EVerkSiVVerordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.