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Dem am 29. Juni/20. Juli 1989 unterzeichneten Staatsvertrag der Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Landesstelle im Sinne des Staatsvertrages ist die Landesanstalt für das Rundfunkwesen.[1] Die Entscheidungen nach Artikel 4 Abs. 3 und 4 sowie Artikel 5 trifft der Landesrundfunkausschuss.[2]