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Mit der Wahrnehmung von Lehraufgaben kann betraut werden, wer nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Anforderungen der Fachhochschule entspricht.
Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. An Kunsthochschulen können Lehraufträge auch zur Sicherstellung des Lehrangebots in einem…
Mit der Wahrnehmung von Lehraufgaben können auch hauptamtliche und nebenamtliche Lehrbeauftragte zur Ergänzung des Lehrangebots betraut werden. Sie müssen die…
Zur Ergänzung des Lehrangebots und für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf können Lehraufträge erteilt werden. Die Lehrbeauftragten…
Zur Sicherstellung und zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge an Personen erteilt werden, die nach Vorbildung, Fähigkeiten und fachlicher Leistung…
Das Hochschulpersonal der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach Maßgabe dieser Verordnung zur Wahrnehmung von…
Lehraufträge können für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbedarf erteilt werden. Die Lehrbeauftragten nehmen ihre Lehraufgaben selbständig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.