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Der Zentralausschuss setzt Fachkommissionen ein. Den Fachkommissionen gehören auf Vorschlag der an der Entwicklung und geplanten Durchführung eines Fernstudiums beteiligten Fachbereiche mehrheitlich Professoren und mindestens je ein Vertreter der Studierenden und sonstigen Mitarbeiter einschließlich der Lehrkräfte für besondere Aufgaben und der hauptamtlichen Assistenten an. Der Leiter der Zentralstelle und die Frauenbeauftragte eines der beteiligten Fachbereiche gehören den Fachkommissionen mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, an.
Fachkommissionen haben
Ordnungen für Hochschulprüfungen und Studienordnungen im Benehmen mit dem Verwaltungsrat nach Vorgabe durch den Zentralausschuss gemäß Artikel 3 Abs. 1 Nr. 2 vorzubereiten,
im Einvernehmen mit den zuständigen Organen der beteiligten Fachhochschulen für jedes Fernstudium die Rahmenkonzeption für die erforderlichen Lehrmaterialien zu erstellen,
zu den Vorschlägen der Fachbereiche der beteiligten Fachhochschulen für die Berufung von Professoren, die überwiegend in Fernstudiengängen tätig sein sollen, Stellung zu nehmen,
die Präsenzveranstaltungen des Studiums zu koordinieren,
über die Auswahl der Autoren für die Studienmaterialien zu beschließen,
die Erstellung der Lehr- und Studienmaterialien fachlich zu begleiten.
Der Zentralausschuss kann weitere Aufgaben auf Fachkommissionen zur Entscheidung oder Vorbereitung übertragen, wenn sie mit den in Absatz 2 genannten Aufgaben zusammenhängen.