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Leiter der Zentralstelle ist ein Professor einer der Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz. Er leitet die Zentralstelle in Verantwortung gegenüber dem für die Fachhochschulen zuständigen Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz, sorgt für ein gedeihliches Zusammenwirken der Organe der Zentralstelle und der beteiligten Fachhochschulen, vertritt das Land Rheinland-Pfalz in den Angelegenheiten der Zentralstelle gerichtlich und außergerichtlich und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Zentralstelle. Er ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter des Geschäftsführers.
Der Leiter der Zentralstelle wird vom Zentralausschuss gewählt. Die Senate und Räte der beteiligten Fachhochschulen erhalten Gelegenheit, Vorschläge für die Wahl vorzulegen.
Die Amtszeit des Leiters beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig