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Der Geschäftsführer erledigt die laufenden Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Zentralstelle. Er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung für Rheinland-Pfalz). Er vertritt den Leiter der Zentralstelle.
Der Geschäftsführer wird vom Verwaltungsrat im Benehmen mit dem Zentralausschuss gewählt und von dem für die Fachhochschulen zuständigen Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz bestellt. Die Stelle ist zuvor vom Ministerium öffentlich auszuschreiben.