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Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird folgende Aufgabe übertragen
die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Rechnungshofes des Saarlandes, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn, Beihilfen und Unfallfürsorge) an Landesbedienstete entstehen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, den Rechnungshof des Saarlandes in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.