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Auf das Landesamt für Finanzen[1] wird mit Wirkung vom 1. August 2004 folgende Aufgabe übertragen:
die Bearbeitung von Regressansprüchen für den Geschäftsbereich des Landtages des Saarlandes, die im Rahmen der Gewährung von Geldleistungen (Bezüge, Vergütung, Lohn und Beihilfen) an Landesbedienstete sowie Abgeordnete entstehen.
Dem Landesamt für Finanzen[1] wird die Befugnis übertragen, den Landtag des Saarlandes in der in Absatz 1 genannten Angelegenheit zu vertreten.