Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kosten gemäß Absatz 1 sind unabhängig von den Budgetanmeldungen der Kliniken vorzulegen. Dabei ist die Kostenermittlung verursachungsgerecht und nachvollziehbar darzustellen und zu begründen. Soweit zentrale Dienstleistungen für die Kliniken erbracht werden, handelt es sich dabei nicht um Kosten der unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden. Die Kosten sind in den Kalkulationen der Kliniken als Sachkosten darzustellen.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich zur Mitte eines Quartals zu gleichen Anteilen im Budgetjahr.
Außer in den Fällen des Absatzes 3 ist die Verwendung der Kosten zu dokumentieren und muss über ein Testat oder die Bescheinigung einer Wirtschaftsprüferin beziehungsweise eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis zum 30. September des Folgejahres erfolgen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Kosten im Sinne des Absatzes 1 umfassen Personalkosten, Sachkosten, Kosten für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer…
Die notwendigen Kosten zur Durchführung der Unterbringung nach diesem Gesetz trägt das Land, soweit nicht Sozialleistungsträger zur Kostentragung verpflichtet…
Soweit die Budgetvereinbarung gemäß Absatz 3 auf Trägerebene geschlossen wird, können die Teilbudgets der Kliniken sowie die vereinbarten Trägerkosten in der…
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Kostentragung einschließlich der Nachweis- und Prüfpflichten der notwendigen Kosten zur Durchführung der…
Die notwendigen Kosten, die der Klinik nachweislich für die untergebrachten Personen in externen Wohnformen entstehen, werden erstattet. Die voraussichtlichen…
In den Fällen des § 1 Nummer 3 fallen die nach Absatz 1 Nummer 2 entstehenden Kosten den Behörden der unteren Verwaltungsstufe zur Last.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.