FinVwZwVErstVfV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 FinVwZwVErstVfV SLVerordnung über die Zwangsvollstreckung im Erstattungsverfahren für den Dienstbereich der Finanzverwaltung Vom 17. Dezember 1937 § 3Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt mit Wirkung ab 1. Juli 1937 in Kraft. § 3