Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Gemeinden sind für ihre Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des elektronischen Verfahrens verantwortlich. Daraus folgt insbesondere, dass sie
die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen gemäß den Artikeln 13 und 14der Datenschutz-Grundverordnung wahrnehmen,
die Rechte der betroffenen Personen gemäß den Artikeln 15 bis 22 der Datenschutz- Grundverordnung gewährleisten und
die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Nutzung des elektronischen Verfahrens in ihre Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung aufnehmen.
Wendet sich eine betroffene Person an das Landesamt, ist dieses verpflichtet, das Ersuchen eines Betroffenen unverzüglich an die zuständige Gemeinde zur Information und Abstimmung über das weitere Vorgehen weiterzuleiten. Wendet sich die betroffene Person an die zuständige Gemeinde und kann diese die Betroffenenrechte nicht allein umsetzen, leitet die Gemeinde das Ersuchen unverzüglich an das Landesamt zur Information und Abstimmung über das weitere Vorgehen weiter.
Verantwortlichkeit bei der Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 der Datenschutz- Grundverordnung gegenüber den jeweiligen Auftragsverarbeitern und
Die Meldung an die Aufsichtsbehörde nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung und die Benachrichtigung der betroffenen Person nach Artikel 34 der…
Die Gemeinde ist befugt, folgende Daten der in § 16 der allgemeinen Auskunftspflicht unterliegenden Verpflichteten zu erheben und zu verarbeiten, soweit dies…
Gemeinden haben nach den Vorgaben des § 6 Absatz 2 Satz 3 dem LANUV elektronisch anzuzeigen, ob sie das vereinfachte Verfahren nach § 4 in Anspruch nehmen.
Zur Erfüllung der Aufgaben gemäß § 35 Absatz 2 und 3 und § 54 Absatz 2 nehmen die Gemeinden und die unteren Fischereibehörden am automatisierten Verfahren zur…
Den Gemeinden werden im Rahmen des § 31b des Landesfischereigesetzes innerhalb ihrer Zuständigkeit die personenbezogenen Daten zum automatisierten Abruf zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.