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Dem am 24. November 1975 unterzeichneten Vertrag zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Neuregelung der Fischereiverhältnisse in den unter gemeinschaftlicher Hoheit dieser Staaten stehenden Grenzgewässern wird zugestimmt. Der Vertrag ist diesem Gesetz als Anlage beigefügt.