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Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer von dem Ministerium für Umwelt ein Prüfungszeugnis (Anlage).
Das Prüfungszeugnis enthält:
die Bezeichnung „Zeugnis über die Meisterprüfung“
die Personalien des Prüfungsteilnehmers
den Ausbildungsberuf
das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile
die Berufsbezeichnung
das Datum des Bestehens
die Unterschrift des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und des Beauftragten des Ministeriums für Umwelt mit Siegel.
Außerdem wird dem Prüfungsteilnehmer von dem Ministerium für Umwelt ein Meisterbrief verliehen. V. Abschnitt: Wiederholungsprüfung