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Für die Versetzungsentscheidung haben Fächer der Klassenstufe 11, die in der Abschlussprüfung der Fachoberschulen Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind (schriftliche Fächer) und die sonstigen in der jeweils geltenden Stundentafel (Anlagen 1 bis 3) für die Klassenstufe 11 ausgewiesenen Fächer nach Maßgabe des § 21 Abs. 1 unterschiedliches Gewicht.
Schriftliche Fächer sind
im Fachbereich Wirtschaft die Fächer
Deutsch,
Fremdsprache,
Mathematik,
Betriebswirtschaftslehre,