Gesetze
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Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer:
Deutsch,
Mathematik oder Physik oder Chemie oder Biologie nach Wahl des Prüflings,
eine Fremdsprache, wobei es sich um eine Sprache handeln muss, die in der Oberstufe des Gymnasiums als Pflichtfremdsprache gewählt werden kann; außerdem soll es nicht die Unterrichtssprache der im Ausland besuchten Schule sein.