Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Entscheidung über die erfolgreiche Beendigung der Fachstufe I und für die Versetzungsentscheidung sind die Fächer der Fachstufe I, die in der Abschlussprüfung der Berufsfachschule Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind (schriftliche Fächer) und die sonstigen in der Stundentafel gemäß Anlage 1 ausgewiesenen Fächer nach Maßgabe des § 18 beziehungsweise des § 19 unterschiedlich zu berücksichtigen. Schriftliche Fächer sind die Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Berufliche Kompetenz.