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Bei nicht bestandener Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer von der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsleistungen erzielt wurden und welche Prüfungsleistungen bei einer Wiederholung der Prüfung gemäß § 22 nicht wiederholt zu werden brauchen. Abschnitt 5: Wiederholungsprüfung