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Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 bestanden hat, erhält hierüber ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7, in dem die endgültigen Endnoten (§ 41) in den Prüfungsfächern ausgewiesen sind. Es wird keine Durchschnittsnote gebildet.
Das Prüfungszeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, der Schulleiterin oder dem Schulleiter und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu unterzeichnen, mit dem Siegel der Schulaufsichtsbehörde und mit dem Siegel der Schule, bei anerkannten Ersatzschulen in freier Trägerschaft mit deren Stempel, zu versehen. Ausfertigungsdatum ist der Tag der Schlusskonferenz. § 13 Absatz 2 gilt entsprechend.
Wer die Prüfung als Schulfremde oder Schulfremder (§ 27) abgelegt hat, erhält im Prüfungszeugnis den Vermerk „Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 wurde als Schulfremdenprüfung abgelegt.“ Der Wahlpflichtbereich mit dem Fach Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) ist bei Schulfremden im Prüfungszeugnis nach Anlage 7 nicht auszuweisen.
Die Zeugnisse über die bestandene Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 werden in der Regel am letzten Schultag vor den Sommerferien ausgegeben.