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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 schließt die berufspraktische Ausbildung ab. Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling die in der gesamten Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unter Beachtung und Anwendung didaktischer Grundsätze und verschiedener Methoden sozialpädagogischer Praxis in die praktische Erziehungsarbeit umsetzen kann. Zugleich ist die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 abschließende Voraussetzung zum Erwerb der Fachhochschulreife.