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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 schließt die fachtheoretische Ausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - ab. In der Prüfung sollen die im schulischen Ausbildungsabschnitt vermittelten Kompetenzen als Voraussetzung für die angestrebte berufliche Befähigung als Erzieherin oder Erzieher nachgewiesen werden. Unter weiteren Voraussetzungen gemäß den §§ 55 bis 58 kann über eine Zusatzprüfung, die in der Regel neben den schriftlichen Prüfungen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 stattfindet, bei Abschluss des Bildungsgangs der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - zugleich die Fachhochschulreife erworben werden.