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Die Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - wurde erfolgreich abgeschlossen (Fachschulabschluss), wenn die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 und die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden sind.
Für den Fachschulabschluss ist eine Durchschnittsnote zu errechnen, die im Abschlusszeugnis der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - gemäß Anlage 8 auszuweisen ist. Die Durchschnittsnote ist das gewichtete arithmetische Mittel aus Die Durchschnittsstelle für den Fachschulabschluss ist auf eine Stelle nach dem Komma zu berechnen; es wird nicht gerundet. Die Prüfungskommission ermittelt in einer Schlusskonferenz die Durchschnittsnote des Fachschulabschlusses rechnerisch. h) Erwerb der Fachhochschulreife
der mit dem Faktor 10 zu gewichtenden Endnote im Fach Berufliche Kompetenz I,
der mit dem Faktor 10 zu gewichtenden Endnote im Fach Berufliche Kompetenz II,
der mit dem Faktor 2 zu gewichtenden Endnote im Fach Deutsch,
der mit dem Faktor 2 zu gewichtenden Endnote in der Fremdsprache,
der mit dem Faktor 3 zu gewichtenden Endnote im Fach Mathematik,
der mit dem Faktor 1 zu gewichtenden Endnote im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde,
der mit dem Faktor 2 zu gewichtenden Note im Erfahrungsbericht,
der mit dem Faktor 2 zu gewichtenden Note im Praxisbesuch,
der mit dem Faktor 4 zu gewichtenden Note in der Praxisbewertung und
der mit dem Faktor 4 zu gewichtenden Note in der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2.