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Schülerinnen und Schüler, die zur Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 zugelassen sind und die Fachhochschulreife, den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife noch nicht anderweitig erworben haben, können über die erfolgreiche Ablegung einer Zusatzprüfung im Fach Mathematik mit dem erfolgreichen Abschluss der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - (Fachschulabschluss) die Fachhochschulreife erwerben.