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Für den Erwerb der Fachhochschulreife ist eine Durchschnittsnote zu errechnen, die im Abschlusszeugnis der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - nach Anlage 8 auszuweisen ist.
Die Durchschnittsnote der Fachhochschulreife wird berechnet wie die Durchschnittsnote des Fachschulabschlusses, wobei in das nach § 54 Absatz 2 zu berechnende gewichtete arithmetische Mittel die mit dem Faktor 3 zu gewichtende Note der Zusatzprüfung mit einzurechnen ist. Die Durchschnittsnote ist auf eine Stelle nach dem Komma zu berechnen; es wird nicht gerundet.