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Eine bestandene Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife kann nicht wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife kann nur einmal wiederholt werden.
Wer die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bestanden hat, kann sie bei bestandener Staatlicher Abschlussprüfung/Teil 1 zum nächsten regulären Prüfungstermin der Zusatzprüfung nach Durchlaufen der berufspraktischen Ausbildung wiederholen; eine Verkürzung der berufspraktischen Ausbildung nach § 11 Absatz 1 Satz 3 ist in diesem Fall nicht möglich. Sofern die berufspraktische Ausbildung verkürzt wird, ist eine Wiederholung der Zusatzprüfung ausgeschlossen.
Wer die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht bestanden hat und auch die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 nicht bestanden hat, kann die Zusatzprüfung zu ihrem nächsten regulären Prüfungstermin wiederholen; die Wiederholung der Zusatzprüfung setzt die Wiederholung der Fachstufe II voraus. i) Zeugnisse in der berufspraktischen Ausbildung, Urkunde