§ 76 FSchulSozPädAPO SL 2026 — Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung für beruflich nicht einschlägig Beschäftigte | Junoda
Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung für beruflich nicht einschlägig Beschäftigte
Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Am Ende des ersten Schulhalbjahres des ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahres wird ein Halbjahreszeugnis (Anlage 5) und am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres ein Jahreszeugnis (Anlage 5) erteilt.
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